Stundenverrechnungssatz berechnen: Schritt für Schritt

Karierter Notizblock mit Bleistift neben einem Taschenrechner und einer Tasse auf einer alten Werkbank.

Den Stundenverrechnungssatz berechnen Sie, indem Sie alle Jahreskosten Ihres Betriebs durch die Stunden teilen, die Sie tatsächlich abrechnen können, und darauf Wagnis und Gewinn aufschlagen. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, rechnen wir hier an einem Betrieb mit drei Gesellen durch. Alle Zahlen sind Beispielwerte. Ihre eigenen Werte tragen Sie im Stundenverrechnungssatz-Rechner ein.

Was der Satz abdeckt

Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis für eine Arbeitsstunde, mit dem Sie sämtliche Kosten des Betriebs decken. Dazu gehört mehr als der Lohn des Mitarbeiters: Auch die Miete der Werkstatt, die Fahrzeuge, Versicherungen, das Büro, Ihr eigenes Gehalt und ein Puffer für Risiken müssen aus den abgerechneten Stunden bezahlt werden. Material und Fremdleistungen kommen separat dazu, sie sind nicht Teil des Satzes.

Die Rechnung hat fünf Bausteine: Lohnkosten, Gemeinkosten, Unternehmerlohn, produktive Stunden sowie Wagnis und Gewinn. Wir gehen sie der Reihe nach durch.

Schritt 1: Lohnkosten je Jahr

Addieren Sie die Bruttolöhne aller Mitarbeiter, die auf Aufträgen arbeiten, multiplizieren Sie mit zwölf und schlagen Sie die Lohnnebenkosten auf. Dazu zählen der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Umlagen. Den genauen Prozentsatz entnehmen Sie Ihren Lohnabrechnungen.

Beispiel: drei Gesellen

3.400 € + 3.200 € + 3.000 € = 9.600 € im Monat

9.600 € × 12 = 115.200 € Bruttolohn im Jahr

115.200 € × 1,25 = 144.000 € bei 25 % Lohnnebenkosten

Bezahlte Fehlzeiten wie Urlaub und Krankheit rechnen Sie hier nicht extra ein. Sie wirken über die produktiven Stunden in Schritt 4.

Schritt 2: Gemeinkosten erfassen

Gemeinkosten sind alle Kosten, die sich keinem einzelnen Auftrag zuordnen lassen. Sammeln Sie sie als Jahressummen, am besten aus der Buchhaltung des Vorjahres. Welche Posten dazugehören, zeigt die Checkliste Gemeinkosten.

Beispiel: Gemeinkosten je Jahr

Miete und Betriebsräume 14.400 €

Fahrzeuge 21.600 €

Versicherungen 5.400 €

Werkzeug und Maschinen 7.800 €

Verwaltung und Büro 11.400 €

Sonstiges 5.400 €

Summe: 66.000 €

Achten Sie darauf, nichts doppelt zu zählen: Beiträge zur Berufsgenossenschaft stehen schon in den Lohnnebenkosten, Ihr Gehalt kommt im nächsten Schritt.

Anschaffungen wie Fahrzeuge und Maschinen verteilen Sie über ihre Nutzungsdauer. Ein Transporter für 36.000 €, den Sie sechs Jahre nutzen, belastet jedes Jahr mit 6.000 € zuzüglich der laufenden Kosten für Versicherung, Kraftstoff und Wartung. Wie lange ein Gerät steuerlich abgeschrieben wird, besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung. Für die Kalkulation zählt, welchen Betrag Sie jährlich für den Ersatz zurücklegen müssen.

Schritt 3: Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Als Inhaber arbeiten Sie im Betrieb, auch wenn Sie sich kein Gehalt überweisen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn setzt dafür den Betrag an, den Sie sonst einer Führungskraft zahlen müssten. Er gehört in den Satz, sonst arbeiten Sie unbezahlt. Im Beispiel sind es 5.000 € im Monat, also 60.000 € im Jahr.

Der Unternehmerlohn ist nicht dasselbe wie der Gewinn. Der Lohn bezahlt Ihre Arbeit, der Gewinn bleibt für Investitionen, Rücklagen und Wachstum übrig.

Schritt 4: Produktive Stunden bestimmen

Ein Geselle ist bezahlt, aber nicht jede Stunde ist abrechenbar. Rechnen Sie je Mitarbeiter von den Jahresstunden Urlaub, Feiertage und Krankheit ab und ziehen Sie vom Rest die unproduktive Zeit ab, etwa Fahrten, Büroarbeit und Lager. Die ausführliche Herleitung steht auf der Seite Produktive Stunden berechnen.

Beispiel: ein Geselle

40 h × 52 = 2.080 h Jahresstunden

(30 + 10 + 12) Tage × 8 h = 416 h Ausfall

2.080 h − 416 h = 1.664 h Anwesenheit

1.664 h × (1 − 15 %) = 1.414,4 h produktiv

3 × 1.414,4 h = 4.243,2 h für den ganzen Betrieb

Schritt 5: Zuschläge und Ergebnis

Jetzt setzen Sie zusammen. Zuerst die Selbstkosten, also die Summe aus Lohn, Gemeinkosten und Unternehmerlohn. Darauf kommen Wagnis und Gewinn als Prozentsätze. Zum Schluss teilen Sie durch die produktiven Stunden.

Beispiel: vom Jahr zur Stunde

144.000 € + 66.000 € + 60.000 € = 270.000 € Selbstkosten

270.000 € ÷ 4.243,2 h = 63,63 € Selbstkosten je Stunde

2 % Wagnis = 5.400 €, 5 % Gewinn = 13.500 €

270.000 € + 5.400 € + 13.500 € = 288.900 €

288.900 € ÷ 4.243,2 h = 68,09 € Stundenverrechnungssatz netto

68,09 € × 1,19 ≈ 81,02 € brutto (gerechnet mit dem ungerundeten Nettowert)

Je Stunde setzt sich der Satz im Beispiel so zusammen: Lohn 33,94 €, Gemeinkosten 15,55 €, Unternehmerlohn 14,14 €, Wagnis 1,27 € und Gewinn 3,18 €. Genau diese Aufschlüsselung zeigt der Rechner als Balken. Kleine Abweichungen von einem Cent entstehen, weil der Rechner mit ungerundeten Werten weiterrechnet.

Netto, brutto und Umsatzsteuer

Der Faktor 1,19 steht für die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Nach § 12 Abs. 1 UStG (öffnet in neuem Tab) beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Gegenüber Privatkunden müssen Sie den Gesamtpreis angeben, also einschließlich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1 PAngV (öffnet in neuem Tab) und § 2 Nr. 3 PAngV (öffnet in neuem Tab)). Für sie zählt der Bruttosatz, bei Betrieben ist die Nettoangabe üblich.

Kleinunternehmer sind nach § 19 Abs. 1 UStG (öffnet in neuem Tab) steuerbefreit, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet; sie stellen dann keine Umsatzsteuer in Rechnung. Wie Sie in diesem Fall kalkulieren, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen: Umsatzsteuergesetz und Preisangabenverordnung, Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft, Stand: 10. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Vergleich mit Ihrem bisherigen Satz

Der berechnete Satz ist der Wert, bei dem Ihr Betrieb seine Kosten deckt und die geplanten Zuschläge verdient. Liegt Ihr bisheriger Satz darunter, fehlt der Unterschied bei jeder Stunde. Angenommen, Sie rechnen bisher 58 € netto ab:

68,09 € − 58,00 € = 10,09 € fehlen je Stunde

10,09 € × 4.243,2 h ≈ 42.800 € im Jahr

Das heißt nicht, dass Sie morgen jeden Preis um diesen Betrag anheben müssen. Es zeigt aber, wie groß die Lücke ist, und liefert die Grundlage für das Gespräch mit Kunden. Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt der Beitrag Preise erhöhen: So erklären Sie es Ihren Kunden. Wie sich der Satz in verschiedenen Gewerken unterscheiden kann, zeigen die Beispielrechnungen für Elektro, Maler und Sanitär.

Zweites Beispiel: Inhaber und ein Geselle

Nicht jeder Betrieb hat drei Gesellen. Hier arbeitet der Inhaber mit und beschäftigt einen Gesellen. Die Stunden des Inhabers zählen als produktive Stunden, sein Gehalt steckt im Unternehmerlohn. Wegen der Büroarbeit setzen wir bei ihm 35 Prozent unproduktive Zeit und 5 Krankheitstage an; alle Werte sind frei gewählt.

Beispiel: zwei produktive Köpfe

3.200 € × 12 × 1,25 = 48.000 € Lohnkosten des Gesellen

7.200 + 9.600 + 2.400 + 3.600 + 4.800 + 2.400 = 30.000 € Gemeinkosten

4.500 € × 12 = 54.000 € Unternehmerlohn

1.414,4 h + (2.080 h − 360 h) × (1 − 35 %) = 2.532,4 h produktiv

(48.000 € + 30.000 € + 54.000 €) × 1,07 = 141.240 €

141.240 € ÷ 2.532,4 h = 55,77 € netto je Stunde

Der Unternehmerlohn wiegt hier mit 21,32 € je Stunde deutlich mehr als im ersten Beispiel (14,14 €), weil sich die Fixkosten auf nur 2.532 statt 4.243 Stunden verteilen. Senkt der Inhaber seine unproduktive Zeit von 35 auf 25 Prozent, bringt er 1.290 statt 1.118 Stunden auf die Baustelle, und der Satz sinkt auf 52,23 €. Wie stark einzelne Werte wirken, probieren Sie im Stundenrechner selbst aus.

Den Satz im Angebot nutzen

Mit dem Satz kalkulieren Sie Aufträge: Sie schätzen die Arbeitsstunden, multiplizieren mit dem Satz und addieren Material und Fremdleistungen. Planen Sie die Stunden dabei realistisch, einschließlich Auf- und Abbau. Ein zu knapp geschätzter Stundenansatz entwertet jeden sauber berechneten Satz.

Beispielauftrag

12 h × 68,09 € ≈ 817,02 € Arbeit netto (mit dem ungerundeten Satz gerechnet)

817,02 € + 540,00 € = 1.357,02 € netto mit Material von 540 €

1.357,02 € × 1,19 ≈ 1.614,85 € brutto

Material und Fremdleistungen sind nicht Teil des Stundenverrechnungssatzes; wie Sie sie kalkulieren, legen Sie separat fest. Wichtig ist, dass der Auftrag am Ende genau die Stunden bezahlt, die Sie dafür tatsächlich brauchen.

Checkliste: Haben Sie alles?

Vor dem Berechnen prüfen

  • Alle Mitarbeiter mit Bruttolohn erfasst, bei mitarbeitendem Inhaber mit 0 €
  • Lohnnebenkosten aus der Lohnabrechnung übernommen, nicht geschätzt
  • Gemeinkosten aus der Buchhaltung des Vorjahres, inklusive Abschreibungen
  • Kalkulatorischen Unternehmerlohn separat angesetzt
  • Urlaub, Feiertage, Krankheit und unproduktive Zeit je Mitarbeiter bestimmt
  • Wagnis und Gewinn als Prozentsatz auf die Selbstkosten gewählt
  • Nichts doppelt gezählt: Berufsgenossenschaft, Gewährleistung und Ihr Gehalt stehen je nur einmal im Satz

Mit diesen Punkten ist der Satz belastbar. Die einzelnen Werte ändern sich jedes Jahr, deshalb lohnt sich eine kurze Aktualisierung. Rechnen Sie jetzt mit Ihren Zahlen im Stundenverrechnungssatz-Rechner und übernehmen Sie anschließend den Satz in Ihre Angebote.

Häufige Fragen

Ist der Stundenverrechnungssatz dasselbe wie der Stundenlohn?

Nein. Der Stundenlohn ist das, was ein Mitarbeiter je Stunde verdient. Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den Sie dem Kunden je Stunde berechnen. Er muss zusätzlich Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Unternehmerlohn, Wagnis und Gewinn tragen und verteilt alles auf die produktiven Stunden.

Muss ich Wagnis und Gewinn getrennt ausweisen?

Es ist sinnvoll, beides getrennt zu rechnen. Das Wagnis deckt Risiken wie Gewährleistung oder Forderungsausfälle, der Gewinn bleibt als Ertrag im Betrieb. So sehen Sie später, welcher Teil des Satzes wofür gedacht ist. Beide Zuschläge rechnen Sie als Prozentsatz auf die Selbstkosten.

Wie oft sollte ich den Satz neu berechnen?

Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich Kosten spürbar ändern, zum Beispiel durch Lohnerhöhungen, ein neues Fahrzeug oder eine höhere Miete. Haben Sie die Werte einmal im Rechner eingetragen, ist die Aktualisierung in wenigen Minuten erledigt.

Welche Zahlen brauche ich für den Rechner?

Die Bruttolöhne und Lohnnebenkosten entnehmen Sie den Lohnabrechnungen, die Gemeinkosten der Buchhaltung des Vorjahres. Wochenarbeitszeit und Urlaubstage stehen im Arbeitsvertrag, Krankheitstage und unproduktive Zeit schätzen Sie aus Erfahrungswerten oder werten sie aus den Stundenzetteln aus. Dazu kommen Ihr gewünschter Unternehmerlohn sowie die Prozentsätze für Wagnis und Gewinn.

Gilt der Satz auch für den Inhaber, wenn er mitarbeitet?

Ja, wenn der Inhaber produktiv arbeitet, zählen seine Stunden bei den produktiven Stunden mit. Sein Gehalt steckt dann im kalkulatorischen Unternehmerlohn und nicht noch einmal im Bruttolohn. Tragen Sie ihn im Rechner deshalb mit 0 € Bruttolohn ein.

Welchen Satz nenne ich Privatkunden: netto oder brutto?

Gegenüber Verbrauchern müssen Sie Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angeben (§ 3 Abs. 1 und § 2 Nr. 3 PAngV, Stand: 10. Oktober 2026). Nutzen Sie dafür den Bruttosatz des Rechners. Gegenüber Betrieben ist die Nettoangabe üblich. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zur Kalkulation und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei steuerlichen und vertraglichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder Rechtsberatung.

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